Einfuhrumsatzsteuer
Kleinsendungen:
Die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer für Kleinsendungen soll abgeschafft werden. Das soll Nachteile für Anbieter innerhalb der EU beseitigen, die grundsätzlich Mehrwertsteuer verlangen müssen, während Anbieter aus Drittstaaten Waren umsatzsteuerfrei an Verbraucher verkaufen können. Um dies praktisch umzusetzen, wird das MOSS-Verfahren auf Importe ausgeweitet. Verkäufer und elektronische Marktplätze können dann von ihren Kunden in der EU die Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt des Verkaufs kassieren. Diese Waren werden dann von einem beschleunigten Zollverfahren profitieren. Alternativ kann der Transportdienstleister die Mehrwertsteuer bei den Verbrauchern kassieren und an den Zoll abführen. Diese Änderung begrüßt der Bundesrat ausdrücklich, zumal den EU-Staaten durch die Änderung jährlich bis zu 5 Mrd. Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen winken.
Bücher & Zeitschriften:
Nach der aktuellen Richtlinie müssen elektronisch gelieferte Veröffentlichungen mit dem Normalsatz besteuert werden, während traditionelle, gedruckte Veröffentlichungen von ermäßigten Steuersätzen profitieren können. Elektronische Veröffentlichungen sind damit in den meisten EU-Staaten steuerlich schlechter gestellt, obwohl der Inhalt der Publikation derselbe ist. Nachdem seit 2015 die Mehrwertsteuer dort erhoben wird, wo der Kunde ansässig ist, kann der Verkäufer keinen Vorteil mehr daraus ziehen, im EU-Staat mit den niedrigsten Mehrwertsteuersätzen ansässig zu sein. Die Kommission schlägt daher vor, allen EU-Mitgliedern die Möglichkeit einzuräumen, dieselben Mehrwertsteuersätze auf elektronische Veröffentlichungen anzuwenden, die sie derzeit auf Druckveröffentlichungen anwenden. Der Bundesrat hat die Ausweitung des ermäßigten Steuersatzes auf E-Books begrüßt und die Bundesregierung aufgefordert, für eine Umsetzung zu sorgen.
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