Was Gebrauchtsoftware-Händler U-S-C vom EuGH-Urteil hält
„Dieses finale Urteil bestätigt exakt unser Geschäftsmodell“, freut sich Peter Reiner, Geschäftsführer beim Gebrauchtsoftware-Händler U-S-C GmbH, „seit bald zehnJahren kaufen und verkaufen wir ausschließlich vollständige Original-Gebrauchtsoftware- Lizenzen. Jetzt können wir auch im Download-Bereich (etwa mit Micrsoft Office 2007) weiter aufstocken – und das sogar europaweit.“
Weiter betont Reiner: „Das Verbot der Aufspaltung von Lizenzen des Sensations-Urteils tangiert uns nicht, da wir solche Lizenzen im Gegensatz zu anderen Gebrauchtsoftware-Händlern wegen des rechtlichen Restrisikos grundsätzlich nicht verkauft hatten. Und das war gut so. Meiner Meinung nach könnten jetzt Kunden, die aufgespaltene Lizenzen erworben haben, Probleme mit den Herstellern bekommen!“
„Wir raten dringend allen, die aufgespaltene Lizenzen erworben haben, so schnell wie möglich ihren Lizenzbereich in Ordnung zu bringen und falls nötig: Nachlizenzieren“, empfiehlt der U-S-C-Geschäftsführer, „vom Verkäufer ausgestellte Testate bringen im Falle einer Prüfung schon lange keine Rechtssicherheit mehr und in der Haftung ist die Geschäftsführung.“