Weitere Rechte
Wer einen Garten mitgemietet hat, hat aber noch weitere Gestaltungs- und Entfaltungsmöglichkeiten:
- Gegen einen Komposthaufen kann der Vermieter nur dann etwas sagen, wenn sich die Nachbarn über Geruchsbelästigungen beschweren.
- Gleiches gilt im Übrigen für das Grillen im Garten: Auch das ist erlaubt, solange es die Anwohner nicht stört.
- Dass Kinder im Garten spielen oder ein Planschbecken oder Sandkasten aufgestellt wird, gehört ebenfalls zu den zulässigen Nutzungsmöglichkeiten.
- Stehen im Garten Obstbäume, für deren Pflege der Mieter zuständig ist, darf der Mieter das Obst auch für sich ernten, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Quelle: www.arag.de