Unselbstständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung

Garantiezusage unterliegt der Umsatzsteuer

28.06.2010

EuGH sieht keine Steuerfreiheit

Die Rechtsauffassung des V. Senats des BFH, es liege eine Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG vor, sei durch das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 19. April 2007 Rs. C-455/05 - Velvet & Steel Immobilien - überholt.

Es sei auch keine sonstige Steuerbefreiungsvorschrift anwendbar, insbesondere auch nicht aus § 4 Nr. 10 Buchst. b UStG (anderen Personen Versicherungsschutz verschaffen). Die Garantiezusage des Händlers sei stattdessen eine sonstige Leistung i. S. des § 3 Abs. 9 UStG, die nicht durch die Verschaffung von Versicherungsschutz, sondern durch das umfassende Garantieversprechen des Händlers geprägt ist. Dafür sehe das UStG keine Steuerbefreiung vor.

Passau empfiehlt, dies zu beachten und ggf. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband (www.duv-verband.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Jörg Passau, Steuerberater und Vizepräsident sowie geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV, c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Kiel, Tel.: 0431 9743010, E-Mail: info@duv-verband.de, Internet: www.pani-c.de und www.duv-verband.de

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