Unternehmen sollten sich schützen
Auch zwischen Unternehmen und Freelancer kann es Ärger geben. Scheinselbstständige können vor dem Arbeitsgericht ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber einklagen. Aus dem vermeintlichen Freelancer wird womöglich ein Angestellter mit Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz. Unternehmen sind gut beraten, sich im Vorfeld einer Zusammenarbeit mit Selbstständigen rechtlich zu schützen. Firmen sollten mit Freelancern immer einen schriftlichen Rahmenvertrag abschließen. Zudem ist es wichtig, vor der ersten Beauftragung den sozialversicherungsrechtlichen Status abzuklären. So ist für Rechtssicherheit gesorgt.
Wie können Unternehmen den Status von Freelancern prüfen? Einen entsprechenden Antrag können Firmen kostenlos bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) stellen. Das erforderliche Formular steht online unter www.clearingstelle.de bereit. Die DRV teilt daraufhin mit, welche Informationen und Unterlagen sie für die Prüfung benötigt. Die Entscheidung wird den Beteiligten abschließend schriftlich mitgeteilt. Bei Bestätigung des Freelancer-Status gilt: Firmen sollten die ausgefüllten Antragsformulare und den Bescheid zusammen mit dem Vertragsunterlagen aufbewahren. So lässt sich im konkreten Einzelfall immer nachvollziehen, welche Bedingungen für die Statuseinordnung maßgeblich waren.
Schleichendes Beschäftigungsverhältnis
Eine von der DRV bestätigte Selbstständigkeit ist kein dauerhafter Freibrief. Steigt das Auftragsvolumen, kann schleichend ein Beschäftigungsverhältnis entstehen. Firmen sollten daher die Zusammenarbeit mit Freelancern immer hinterfragen, wenn sich Art und Umfang der Tätigkeit ändern. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte besser fachlichen Rat einholen. So ist gewährleistet, dass der Einsatz von Freelancern keine Stolperfallen birgt.
Rebekka De Conno ist Rechtsanwältin bei der Wirtschaftskanzlei WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH aus Mönchengladbach, www.wws-gruppe.de