Zuwendungsbestätigungen
- Zuwendungsbestätigungen: Der Zeitraum, in dem gemeinnützige Körperschaften Zuwendungsbestätigungen ausstellen dürfen, wird gesetzlich definiert. Durch die gesetzliche Regelung wird sichergestellt, dass nur die Körperschaften Zuwendungsbestätigungen ausstellen können, die in regelmäßigem Zeitabstand die Voraussetzungen für ihre Steuerbegünstigung durch das Finanzamt überprüfen lassen. Außerdem ermöglicht die Regelung auch denjenigen Körperschaften Zuwendungsbestätigungen auszustellen, die noch keinen Freistellungsbescheid oder eine Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid erhalten haben. (oe)
Quelle: www.shc.de