Haftung wegen Steuerrückstands des Vorgängers

Finger weg von der Übernahme des Firmennamens

14.11.2012

Übernahme der Firmierung ist gefährlich

Die Entscheidung zeigt zum wiederholten Male, wie gefährlich es ist, eine Firmierung eines anderen Unternehmens zu übernehmen, insbesondere dann, wenn unter der übernommenen Firmierung an demselben Standort ein Geschäft mit identischem oder vergleichbarem Unternehmensgegenstand, Übernahme von Ruf- und Faxnummern etc. betrieben wird. (oe)

Der Autor Hans-Georg Herrmann ist Rechtsanwalt und Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V., www.mittelstands-anwaelte.de
Kontakt:
Rechtsanwalt Hans-Georg Herrmann, c/o Rechtsanwaltspraxis Dr. Thalhofer, Herrmann & Kollegen, Geibelstraße 1
66121 Saarbrücken, Tel.: 0681 96864-0, E-Mail: herrmann@rechtsanwaltspraxis.com, Internet: www.rechtsanwaltspraxis.com

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