Selbstnutzung oder Vermietung

Ferienwohnung und Finanzamt

29.08.2012

BFH-Fallkonstellationen kombiniert

Das Finanzgericht Niedersachsen hat unterdessen in einem anderen Fall die beiden vom Bundesfinanzhof aufgestellten Fallkonstellationen einfach kombiniert. Es unterstellt nämlich auch bei einer teilweisen Selbstnutzung ohne Prognose eine Einkünfteerzielungsabsicht, sofern die tatsächlichen Vermietungstage der Ferienwohnung regelmäßig die Grenze von 75 % der ortsüblichen Vermietungstage überschreiten. Bei einem Besitzer, der trotz geringfügiger Selbstnutzung seiner Ferienwohnung die ortsüblichen Vermietungstage in etwa erreicht oder übertrifft sieht das Gericht sogar gar keinen Grund an der Einkünfteerzielungsabsicht zu zweifeln.

Ähnlich hat auch das Finanzgericht Köln entschieden. Dort stritten sich die Besitzer einer Ferienwohnung mit dem Finanzamt, die ihre Wohnung über eine Vermittlungsgesellschaft vermieten ließen, sich aber eine jährliche Selbstnutzung von maximal vier Wochen vorbehalten hatten. Allerdings lag die vereinbarte Selbstnutzung außerhalb der Saison und wurde von den Besitzern in keinem Jahr voll ausgeschöpft. Auch hier wurde die Ferienwohnung für eine ausreichende Anzahl von Tagen vermietet, und das Gericht ließ die erklärten Verluste zumindest anteilig zum Abzug zu. (oe)
Quelle: www.shc.de

Zur Startseite