Bonpflicht im Einzelhandel

Erneute Initiative zur Abschaffung der Bonpflicht gestartet

03.07.2024
Seit 2020 müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen. Damit soll Schluss sein - so eine bayerische Forderung.
Die Belegausgabepflicht ist erneut unter Beschuss geraten.
Die Belegausgabepflicht ist erneut unter Beschuss geraten.
Foto: RRice - shutterstock.com

Bayern unternimmt einen neuen Anlauf zur Abschaffung der Bonpflicht im Einzelhandel. Die Forderung ist Teil einer Bundesratsinitiative, die das bayerische Kabinett in München beschloss. Die Bonpflicht war schon 2019 Gegenstand heftiger Debatten im Bundestag. Damals wollte die FDP sie für Bäckereien abschaffen, die AfD ganz abschaffen und die CSU bemängelte die aus ihrer Sicht schlecht umgesetzte Ausnahmevorschrift.

Seit 2020 müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen. Ziel der Belegausgabepflicht ist es, Steuerbetrug zu verhindern.

Die bayerische Staatsregierung kritisiert nun, die - so heißt sie formal - Belegausgabepflicht belaste Unternehmer und Umwelt in erheblichem Maße, ohne dass dem ein konkreter Nutzen gegenüberstehe. Denn durch die Verpflichtung, elektronische Kassensysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung auszurüsten, sei die steuerliche Erfassung von Umsätzen bereits hinreichend nachprüfbar. Zu den Umeltauswirkungen der Bonpflicht hatte das Umweltbundesamt erst kürzlich Stellung genommen.

Zudem würden inzwischen die meisten Käufe bargeldlos per Debit- oder Kreditkarte abgewickelt. Es sei deshalb an der Zeit, die Bonpflicht durch eine Belegausgabe auf Verlangen zu ersetzen. Die CSU greift damit die AfD-Forderung aus dem Jahre 2019 auf. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte die neue Bundesratsinitiative in seiner Regierungserklärung kürzlich im Landtag angekündigt.

Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags

Zudem plädiert der Freistaat für eine Anhebung des sogenannten Arbeitnehmerpauschbetrags bei der Steuer von 1.230 auf 2.000 Euro. Mit der Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags sollte - so die Argumentation Bayerns - der bürokratische Aufwand bei Steuererhöhungen reduziert werden.

Der Arbeitnehmerpauschbetrag ist der Betrag, bis zu dem Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit pauschal berücksichtigt werden. Zudem plädiert die Staatsregierung für die Anhebung weiterer Freibeträge und Freigrenzen, etwa für vorübergehende Lohnersatzleistungen. (dpa/pma)

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