Nachdem nun also die so genannte Bagatellklausel verworfen worden ist, häufen sich die Einleitungen von Ermittlungsverfahren gegen Tauschbörsennutzer weiter. Im Mai diesen Jahres holte die Staatsanwaltschaft Köln zu einem großen Schlag gegen das Filesharing-Netzwerk eDonkey aus. Die Ermittlungsbehörden haben über zwei Monate hinweg einen Server überwacht, der als Verteilpunkt im eDonkey-Netz diente. Hierbei wurden sämtliche Tauschverfahren überwacht und mitgeschnitten, wobei etwa 40.000 IP-Adressen festgehalten wurden, von denen 3.500 deutschen Nutzern zuzuordnen sind. Diese Nutzer müssen somit in naher Zukunft mit einem Schreiben der Staatsanwaltschaft rechnen. Außerdem muss damit gerechnet werden, dass die großen Vertreter der Film- und Musikindustrie zivilrechtliche Verfahren, insbesondere natürlich Schadensersatzforderungen nachschieben werden.
Ob tatsächlich eine Vielzahl von Filesharing-Nutzern straf- und zivilrechtlich verurteilt werden, wird sich im Verlauf jener Verfahren zeigen. Die Rechtslage ist alles andere als gesichert und es gibt eine Vielzahl guter Gründe, die gegen eine Verurteilung sprechen. Nicht zuletzt die wechselnden Diskussionen auf Seiten des Gesetzgebers zeigen solche auf.
Die Hinzuziehung fachkundigen Rates ist natürlich zu empfehlen. Dies sollte nach Möglichkeit auch ganz zu Anfang geschehen, so dass erst keine nachteiligen Fakten in die Ermittlungsakten gelangen. (mf)