Hacking-Top-Ten

Die zehn größten Cyberangriffe auf Unternehmen



Florian Maier beschäftigt sich mit diversen Themen rund um Technologie und Management.

"Grenzwertig, dass Regierungsnetzwerke ausgenommen sind"

Welche Auswirkungen wird das IT-Sicherheitsgesetz ganz konkret für deutsche Unternehmen haben? Was wird sich ändern – werden wir künftig regelmäßig über großangelegte Datendiebstähle und Hacks bei deutschen Unternehmen lesen?

URBANSKI: Aktuell geht man von ca. 2.000 Unternehmen aus, die man direkt dem Bereich der kritischen Infrastruktur zuordnen kann. Hierzu zählen unter anderem Energieversorger, Banken oder Flughäfen. Diese Unternehmen fallen unter das neue Gesetz und müssen zukünftig einer gesetzlichen Meldepflicht von Cyber-Attacken nachkommen.

Zudem müssen diese Firmen IT-Security-Mindeststandards umsetzen. Wie genau diese aussehen sollen ist, ist noch unklar. Fraglich ist zugleich, ob nicht auch Zulieferer oder Dienstleister unter die gesetzlichen Regelungen fallen. Meiner Einschätzung nach werden wir durch das neue IT-Sicherheitsgesetz künftig nicht häufiger über Cyberattacken auf Unternehmen in den Medien lesen.

Holger Suhl, Kaspersky Labs: "Die Meldung von Cyberangriffen hilft anderen Unternehmen, sich zu schützen."
Holger Suhl, Kaspersky Labs: "Die Meldung von Cyberangriffen hilft anderen Unternehmen, sich zu schützen."
Foto: Kaspersky Lab

SUHL: Kaspersky Lab begrüßt politische Initiativen im Bereich Cybersicherheit. Wenn Unternehmen und Organisationen, die kritische Infrastrukturen unterhalten, Cyberattacken melden, erhält man ein viel aussagekräftigeres Bild von den tatsächlichen Vorfällen und möglichen Schäden. Man kann dann auch entsprechende Verteidigungsstrategien entwickeln.

Die Meldung von Cyberangriffen hilft anderen Unternehmen, sich zu schützen. Zur politischen und rechtlichen Dimension des Gesetzes möchte sich Kaspersky Lab als Technologieanbieter aber nicht äußern.

TROST: Die Medien werden vermehrt darüber berichten, unabhängig von dem Gesetz. Immer häufiger werden interne Datenbanken veröffentlicht oder verkauft, somit kann das betroffene Unternehmen das gar nicht mehr geheim halten. Grenzwertig ist, dass Regierungsnetzwerke explizit von dem Gesetz ausgenommen sind - scheinbar gehören sie nicht zur "kritischen Infrastruktur" in Deutschland.

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