Nutzten Hacktivisten bisher in erster Linie Standardtaktiken wie die Verunstaltung von Websites oder DDoS-Angriffe (DDoS = Distributed Denial of Service), werden sie nun nach Methoden suchen, Datenlecks zu verursachen und auszunutzen. Angestachelt werden sie dabei vom Erfolg aktueller Angriffe, die belastende Informationen - wie beispielsweise fragwürdige Unternehmenspraktiken, klassifizierte Nachrichten oder verdächtige Transaktionen - offenlegen.
Das Internet der Dinge unter Beschuss
2016 wird mindestens eine Fehlfunktion eines smarten Geräts schwerwiegende, tödliche Folgen haben. Obwohl es 2015 bereits Vorfälle mit gehackten Babyfonen, Fernsehern und Autos gab und obwohl sich die Menschen über die Sicherheitsrisiken im Klaren sind, nimmt die Vernetzung nahezu aller technischer Errungenschaften ("Smartifizierung") weiter ungebremst zu. So wird die Zahl vernetzter Heimgeräte in den kommenden fünf Jahren jährlich um 67 Prozent ansteigen und 2019 fast zwei Milliarden erreichen - was einer deutlich höheren Wachstumsrate als bei Smartphones und Tablets entspricht.
Wegen der Vielzahl an Geräten, Plattformen, Betriebssystemen und Anwendungen sowie der bislang fehlenden gesetzlichen Bestimmungen ist ein groß angelegter Hacking-Angriff bisher nicht in Sicht. Viel größer ist die Gefahr, dass die Fehlfunktion eines smarten Geräts körperliche Schäden zur Folge hat: Je mehr Drohnen durch die Luft fliegen, je mehr Geräte im Gesundheitsbereich eingesetzt werden und je mehr (private und geschäftliche) Appliances gemeinsame Internetverbindungen nutzen, desto wahrscheinlicher werden Gerätedefekte, Hacking-Angriffe oder Missbrauch.
Nachlässige Unternehmen
Weniger als die Hälfte der Unternehmen wird bis Ende 2016 auf Cybersicherheit spezialisierte Experten beschäftigen. Zwar werden einige von ihnen erkennen, dass es Mitarbeiter braucht, deren Fokus einzig und allein auf der Integrität von Daten innerhalb und außerhalb des Unternehmens liegt. Ob es sich dabei um einen dedizierten "Data Protection Officer" oder einen "Chief Risk Officer" handelt oder die Aufgaben vom "Chief Information Security Officer" übernommen werden, hängt von Faktoren wie der Größe des Unternehmens oder dem Budget ab.
Auch jüngste Entwicklungen wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Safe-Harbor-Regelung mit den USA oder die kommende EU-Datenschutzrichtlinie fordern ein höheres Maß an Datenschutz; die gerade angesprochenen Sicherheitsbeauftragten werden bei der Einhaltung der Regeln der jeweiligen Länder, in denen Unternehmensdaten gespeichert werden, eine tragende Rolle spielen. Dennoch haben in diesem Punkt nicht alle Unternehmen ihre Hausaufgaben gemacht.