Kostenpflichtiger Zugang zu Datenbanken für Gewerbetreibende
Das Gesetz gegen Abo-Fallen dient dem Schutz von Privatanwendern. Scheinbar müssen sich aber Internetseiten, die eine Dienstleistung rein für Gewerbetreibende anbieten, nicht an das Gesetz halten. Ein Button, der "klar und verständlich in hervorgehobener Weise" auf die Kosten einer Dienstleistung hinweist, darf unter Umständen fehlen.
So funktioniert der Betrug: Eine Internetseite verspricht auf den ersten Blick Zugang zu extrem günstigen Produkten. Privatanwender, die auf der Suche nach einem Schnäppchen sind, könnten sich auf der Seite versehentlich anmelden. Tatsächlich handelt es sich aber um ein Branchenverzeichnis für Gewerbetreibende. Bei den gelisteten Adressen können nur Unternehmen einkaufen. Privatleute können mit den Adressen gar nichts anfangen.
Der Hinweis auf die Kosten für die Anmeldung steht nur recht unscheinbar in einem Hinweiskasten am Rande des Anmeldeformulars. So wie früher bei den klassischen Abzockseiten. Im Falle der Seite Grosshandel-produkte.de sind nach der Anmeldung 568,34 Euro fällig.
Dieser Artikel basiert auf einem Beitrag unseres Schwesterpublikation PC-Welt. (tö)