Betrug im Internet

Die 10 fiesesten Online-Fallen

18.05.2015
Von Roland Feist

Abos, Webshops oder Anträge

3. Webshops mit Jahresabo

Wird leicht übersehen: Der Hinweis auf die anfallenden Kosten für die Nutzung der Plattform.
Wird leicht übersehen: Der Hinweis auf die anfallenden Kosten für die Nutzung der Plattform.

Mit einer besonders fiesen Methode arbeiten einige Webshops, die zum Anlocken von Besuchern sogar Anzeigen bei Suchmaschinen und bei Facebook schalten. Bei Eingabe bestimmter Schlüsselbegriffe wie etwa „apple günstig“ oder „iPhone billiger“ wurden bei Microsofts Bing eine Zeitlang Anzeigen eingeblendet, die Apple-Geräte zu stark reduzierten Preisen versprachen. Klickte man einen der Links an, so wurde man auf eine Website geführt, die nach einer Registrierung Zugriff auf eine Datenbank verspricht, über die man Händler für Restposten und Konkursware finden sollte. Der Dienst richtet sich angeblich nur an gewerbliche Nutzer, was jedoch nicht überprüft wird. Wenn ein Besucher nun seine Daten in das Formular einträgt und auf „Jetzt anmelden“ klickt, wird er mit 298,80 Euro pro Jahr zur Kasse gebeten, die Laufzeit des Vertrags beträgt zwei Jahre.

Ein entsprechender Hinweis findet sich in einem kleinen Kasten auf der Seite, wird jedoch offensichtlich von vielen Anendern übersehen. Es gibt übrigens keine Gewähr, dass die gesuchte Hardware dann tatsächlich bei einem der Händler im Angebot ist. Versucht der Kunde dann, mit dem Hinweis auf sein Widerrufsrecht aus dem Vertrag wieder auszusteigen, wird behauptet, dass dieses Recht für Gewerbetreibende nicht gilt. Unter der Adresse www.watchlist-internet.at/abo-fallen/bekannte-abzocke-websites-auf-einen-blick führt der österreichische Internet-Ombudsmann eine Liste mit bekannten Websites dieser Art auf. Sie sind nahezu alle in Deutschland beheimatet. Achtung: Die Links in den Anzeigen dienen meist nur der Verschleierung der tatsächlichen Adresse und leiten die Interessenten lediglich weiter zu den genannten Shops. Der Käuferschutz von PayPal gilt mittlerweile auch für Artikel, die außerhalb von eBay erworben werden. Zahlungen über PayPal gelten als weitgehend sicher, da der Dienst einen Käuferschutz anbietet.

4. Webshop liefert nicht

Ein Klassiker unter den Betrugsfällen sind Webshops, die Vorkasse verlangen und die bestellte Ware anschließend nicht liefern. Da ein solches Verhalten natürlich Strafanzeigen nach sich zieht, sind solche Sites meist auch schnell wieder verschwunden. Doch zuvor wird noch kräftig Kasse gemacht, danach sind die Verantwortlichen nicht mehr auffindbar. Hier hilft nur Vorsicht: Lassen Sie sich niemals darauf ein, das Geld für eine Ware im Voraus zu überweisen. Werden Sie misstrauisch bei Shops, die ausschließlich diese Zahlungsmethode anbieten.

Am besten ist die Zahlung per Rechnung nach Erhalt der Ware, verhältnismäßig sicher ist auch die Zahlung per Kreditkarte oder über PayPal, da Sie im Streitfall Ihr Geld zurückfordern können. Beachten Sie jedoch, dass Sie dazu Fristen einhalten müssen: Bei Kreditkarten-Zahlung müssen Sie sich normalerweise innerhalb von vier Wochen bei dem Institut melden, das die Karte ausgestellt hat, bei PayPal beträgt die Frist 45 Tage. Teurer ESTA-Antrag – 74 statt 14 US-Dollar. Mit fragwürdigen Dienstleistungen kassieren Anbieter rund um den ESTA-Antrag kräftig ab.

5. Abzocke mit ESTA-Anträgen

Seit einigen Jahren verlangen die USA im Rahmen des Electronic System for Travel Authorization (ESTA) einen elektronischen Einreiseantrag. Unter der Adresse https://esta.cbp.dhs.gov/esta gibt es dafür ein offizielles Formular, außerdem muss eine Bearbeitungsgebühr von 14 Dollar bezahlt werden, was momentan etwa 10,70 Euro entspricht. Einige Websites machen sich die Unwissenheit vieler USA-Reisender zunutze und bieten an, die Antragstellung für sie zu übernehmen. Das ist allerdings mit hohen Kosten verbunden, teilweise werden Preise von 70 bis 80 Dollar verlangt. Begründet wird das mit Service-Leistungen wie einer rund um die Uhr erreichbaren Hotline oder der Überprüfung der Angaben durch einen Fachmann.

Zwar bekommen die Kunden in der Regel ihre Anträge, der Preis ist jedoch völlig überzogen. Es handelt sich hierbei um reine Geldmacherei, das Ausfüllen des offiziellen Formulars führt genauso zum Ziel. Es gibt übrigens keine Gewähr, dass der ESTA-Antrag auch genehmigt wird. Der DSW gibt Tipps bei Fällen von Branchenbuch-Betrug. Opfer von Branchenbuch-Betrügern finden Hilfe auf den Seiten des Deutschen Schutzverbands gegen Wirtschaftskriminalität.

6. Branchenbuch-Betrüger

Eine weit verbreitete Form des Betrugs lockt mit Branchenbuch-Einträgen im Internet. Kleine Büros und Firmen bekommen einen Brief oder eine E-Mail und werden gebeten, die Angaben zu ihrer Branche und ihrer Adresse zu überprüfen und mit einer Antwort zu bestätigen. In einigen Varianten locken die Schreiben auch damit, dass sie den Adressaten neu in ein Branchenverzeichnis aufnehmen. Zwar taucht die Adresse anschließend tatsächlich in einem Internet-Verzeichnis auf, allerdings haben die Einträge in den unvollständigen Datenbanken kaum einen Wert. Nur im Kleingedruckten oder in schlecht lesbarer Schrift auf Umweltschutzpapier steht zudem, dass der Eintrag keineswegs kostenlos ist.

Je nach Anbieter werden Rechnungen zwischen 600 und 1400 Euro im Jahr präsentiert. Die Vertragslaufzeit ist auf zwei Jahre festgelegt und verlängert sich automatisch. Der Branchenbuch-Trick funktioniert, da viele Adressaten die Schreiben im hektischen Büroalltag nur oberflächlich ansehen, unterschreiben und zurückschicken. Betroffene sollten auf keinen Fall sofort bezahlen und sich stattdessen Hilfe holen. Weitere Informationen gibt es beispielsweise beim Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. , der eng mit den Industrie- und Handelskammern zusammenarbeitet und Tipps für die weiteren Schritte geben kann. Die eCommerce-Verbindungsstelle ist die Website des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz sagt, was zu tun ist, wenn Sie in eine Abofalle getappt sind.

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