Was nicht in einen Ausbildungsvertrag gehört
Folgende Regelungen haben nichts in einem Ausbildungsvertrag zu suchen:
- Der Auszubildende muss für seine Ausbildung bezahlen
- Vertragsstrafen, z.B. bei Kündigung des Ausbildungsvertrages durch den Auszubildenden
- Auszubildender muss nach Ende der Ausbildungszeit für eine bestimmte oder für unbestimmte Zeit weiter im Betrieb arbeiten
Anwalt-Suchservice-Hinweis:
Bei minderjährigen Auszubildenden müssen auch die Erziehungsberechtigten den Ausbildungsvertrag unterzeichnen. Nach seiner Unterzeichnung muss der Vertrag unverzüglich der zuständigen Stelle nach § 11 des Berufsbildungsgesetzes übermittelt werden, die den Vertrag dann prüft und einträgt.
Quelle: Redaktion Anwalt-Suchservice, www.anwalt-suchservice.de