7. EU-Datenschutz erleichtert Cloud-Nutzung
Für Cloud-Services im geschäftlichen Umfeld eignen sich besonders Anbieter aus der Europäischen Union. Mit der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr hat die EU einen Mindeststandard für den Datenschutz und die Datensicherheit eingeführt. So setzt zum Beispiel jede Übermittlung personenbezogener Informationen die vorherige Einwilligung des Betroffenen voraus. Auftragsdaten dürfen nur in den Grenzen der EU beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verarbeitet werden.
Öffentliche Institutionen verknüpfen Vergaben oft mit einer Datenverarbeitung im eigenen Land. Erstaunlicherweise gibt es selbst in den USA bislang keine festgeschriebenen Richtlinien zum Datenschutz. Dort sind nur spezielle Arten der Verarbeitung verboten. Behördenakten beispielsweise sind von jedem Bürger problemlos abrufbar.
Das Wissen, wo die Daten liegen, hat darüber hinaus noch einen anderen Aspekt: Manche Großunternehmen wollen ihre Daten und Anwendungen in einem ausfallsicheren Rechenzentrum wissen, das auch von der geographischen Lage her vor Naturkatastrophen - Erdbeben, Stürme, Überschwemmungen etc. - gut geschützt sind. Ein internationaler Mineralölkonzern bezieht deshalb bereits bewusst Cloud-Computing-Services aus München.