10. Angebote als Waren- oder Finanzagenten
Angebote im Internet oder per E-Mail, als Waren- oder Geldvermittler zu arbeiten, sind konsequent abzulehnen. Der Vermittler dient den Tätern zur Verschleierung ihrer Identität. Web-Nutzer, die sich auf dubiose Angebote einlassen und Waren oder Gelder weiterleiten, können sich strafbar machen und müssen mit Schadenersatzansprüchen rechnen.
Die Empfehlungen für Sicherheit im Internet können auch als Merkblatt beim Branchenverband Bitkom herunter geladen werden. (awe)