Die obsiegende Partei dieses Rechtsstreites, die Rentenversicherung des Bundes, wird dies sicherlich zum Anlass nehmen, ihre maroden Kassen zu füllen. Legitimiert durch höchstrichterliche Entscheidung. Sie sieht durch die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage hierin wiederum eine langfristige Perspektive zur Lösung der finanziellen Probleme, im seit Jahrzehnten nicht mehr funktionalen Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung.
Sieht man jedoch genau hin, ist genau das Gegenteil der Fall: Die Konsequenz daraus ist eine weitere Verwaltungshürde, die wiederum dazu führt, dass Unternehmer am Standort Deutschland nur erschwert Ihren Job machen können: Nämlich Arbeitsplätze zu schaffen. Würde dies bei nur 20 Prozent von 5 Millionen bereits vorhandenen Arbeitslosen gelingen, hätte die Rentenversicherung eine Million Beitragszahler gewonnen! Nun sind Rechenspiele nicht Aufgaben unserer Gerichte, denn sie entscheiden nach Sachlage und vorhandener Gesetzgebung. Umso mehr ist nun die Politik gefragt, durch Änderung der betreffenden gesetzlichen Handlungsgrundlage solche Konsequenzen der Rechtsprechung zu revidieren. Und dies nicht zuletzt, um dem Mittelstand das Vertrauen in eine verlässliche Politik wiederzugeben.