Abmahnung erforderlich

Bonuspunkte missbraucht – kein sofortiger Rausschmiss

21.02.2011

Falscher Eindruck entstanden

Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass Mitarbeiter, die persönlich auf ein neues Softwaresystem geschult würden, ein Bedienerhandbuch komplett durchlesen. Es wäre dem Arbeitgeber ein Leichtes gewesen, jedem Mitarbeiter auf einem Merkblatt eindeutig auf die Unzulässigkeit der Buchung fremder Kundengeschäfte hinzuweisen. Aufgrund der unstreitig nach den Kartenbedingungen möglichen Übertragung von Punkten auf andere Personen habe bei dem Mitarbeiter ohne eine solche Verdeutlichung der Eindruck entstehen können, in geringem Umfang Kundenpunkte einem Kollegen gutschreiben zu können, ohne dass dies zum Verlust seines Arbeitsverhältnisses führen würde.

Meyer empfiehlt, dies zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (www.vdaa.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Dr. Michael Meyer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Leiter des VdAA-Fachausschusses "Betriebsverfassungsrecht/Mitbestimmung”, c/o Dr. Meyer Fachanwälte, Frankfurter Straße 49, 63263 Neu-Isenburg, Tel.: 06102 7886-0, E-Mail: drmeyer@meyfa.de, Internet: www.meyfa.de

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