Die Wurzeln des Aktionstages "Black Friday" liegen in den USA. Dort buhlen die Händler schon seit vielen Jahren traditionell am Freitag nach Thanksgiving Ende November mit zahlreichen Rabatten um die Gunst der Kunden. Seit einigen Jahren ist dieser Trend auch hierzulande angekommen und wird vor allem von den großen, internationalen E-Teilern zelebriert. Doch auch kleiner Online Shops und der stationäre Einzelhandel sind auf den Black-Friday-Zug aufgesprungen - nicht immer ganz freiwillig, wie eine aktuelle Studie zeigt.
Nach Erkenntnissen von Marktforschung Schmiedl wäre es fast zwei Drittel der Einzelhändler lieber, wenn es den Black Friday nicht gäbe. Selbst bei Händlern, die selbst Black-Friday-Angebote machen, ist die Stimmung nicht ungetrübt: Immerhin 44 Prozent geben an, dass sie den Aktionstag lieber nicht hätten.
Händler hoffen auf mehr Umsatz und mehr Kunden
Offensichtlich sehen sich aber viele Händler gezwungen, an den Rabattschlachten teilzunehmen, um gegenüber der Konkurrenz nicht ins Hintertreffen zu geraten. 29 Prozent würden keine reduzierten Preise zum Aktionstag anbieten, wenn dies andere Einzelhändler auch nicht tun. 47 Prozent würden es allerdings trotzdem machen.
So erwarten 32 Prozent durch den Aktionstag mehr Umsatz, 28 Prozent mehr Kundenfrequenz und 25 Prozent mehr Neukunden. Nur 12 Prozent der befragten Händler rechnen mit einem höheren Gewinn.
Preisexperte Roman Kmenta, Kritiker von überzogenen Rabatten und Auftraggeber der Studie, glaubt, dass letztlich Konsumenten die Rechnung für die Billigpreise in Form von schlechterer Qualität und reduziertem Service zahlen müssen. "Ich bin überhaupt nicht dagegen Geld auszugeben und sich schöne und nützliche Dinge zu leisten", betont Kmenta. Nur sei es für die Wirtschaft und die Konsumenten mittelfristig sehr viel sinnvoller weniger zu kaufen, aber dafür zu besserer Qualität zu greifen, die dann auch mehr kosten darf.
Rechtstreit um Black Friday geht weiter
Abgesehen von der Diskussion, ob Rabattschlachten zu Aktionstagen dem Handel eher nutzen oder schaden, sollten Reseller im Auge behalten, dass der Streit um die Marke "Black Friday" noch nicht ausgestanden ist. Seit Dezember 2013 ist nämlich der Begriff beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen. Wer nun mit diesem Begriff wirbt, dem drohen rechtliche Konsequenzen: "Über eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei scheint die Firma Abmahnungen zu verschicken, mit denen verlangt wird, die Bezeichnung "Black Friday" nicht zu benutzen und zugleich Rechtsanwaltsgebühren im vierstelligen Bereich gefordert werden", berichtet der E-Commerce-Spezialist Shopware. So könne es Händlern, die damit werben, passieren, dass Abmahnungen ins Haus flattern. Selbst Weltkonzerne sind betroffen und überdenken laut Shopware ihre Werbestrategien, um nicht in Rechtsstreitigkeiten verwickelt zu werden.
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Seit der Eintragung der Marke haben sich die Besitzverhältnisse schon mehrmals geändert. Derzeit gehören Super Union Holdings mit Sitz in Hongkong die deutschen Markenrechte. Allerdings gibt es berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Eintragung. Eine Reihe von Unternehmen haben daher Löschanträge beim DPMA gestellt, darunter die Verbraucherplattform MyDealz.de (ChannelPartner berichtete). Das DPMA hat schließlich im März 2018 der Löschung der Marke zugestimmt.
Allerdings hatte Super Union Holdings daraufhin Rechtmittel eingelegt. Am 26. September erfolgte eine mündliche Verhandlung vor dem Bundespatentgericht. Laut Shopware gab das Gericht erste Einschätzungen zu erkennen. So sieht das Gericht ein "Freihaltebedürfnis für Handelsdienstleitungen betreffend Elektrowaren und Elektronikwaren", da es auch in diesem Bereich bereits zahlreiche Online-Aktionen vor der Markenanmeldung gab. Diese Ausnahme müsste dann auch auf den stationären Handel erweitert werden. Trotzdem sollten Händler weiterhin bei der Verwendung des Begriffs "Black Friday" vorsichtig sein. Noch ist die Löschung beim DPMA rechtskräftig, da eine Entscheidung des Bundespatentgericht noch aussteht.