Infos für Arbeitgeber

Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen

15.08.2008

Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren:

Verboten sind: - gefährliche Arbeiten (z.B. sittliche Gefahren, erhöhte Unfallgefahr, außergewöhnliche Hitze, Nässe, etc.)
- Akkordarbeit
- Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit Ausnahme Samstag: Krankenanstalten, Alten-Pflege und Kinderheime, offene Verkaufsstellen, Bäckerei/Konditiorei, Frisör, Verkehrswesen, Landwirtschaft, Tierhaltung, Familienhaushalt, Gaststätten- und Schaustellergewerbe, Musikaufführungen, etc., Sport, ärztlicher Notdienst und Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge, etc.

Ausnahme Sonntag: Krankenanstalten, Landwirtschaft, Familienhaushalt, Schaustellergewerbe, Musikaufführung, Sport, ärztlicher Notdienst und Gaststättengewerbe.

Die erlaubte Arbeitszeit: 40 Stunden-Woche, maximal 8,5 Stunden pro Tag, 5 Tage-Woche. Schichtarbeit möglich, aber maximal 10 Stunden pro Tag Arbeitszeit inkl. Pausen / Gaststättengewerbe 11 Stunden, Arbeitszeitrahmen: 6.00 bis 20.00 Uhr

Urlaub: Bis 16 Jahre: 30 Tage, bis 17 Jahre: 27 Tage, bis 18 Jahre: 25 Tage. - Freistellung zum Berufsschulunterricht und für erforderliche ärztliche Untersuchungen, außerdem: Erstuntersuchung erforderlich nebst Nach- und Ergänzungsuntersuchungen. Abweichung durch Tarifvertrag möglich.

Der Autor: Der Autor ist Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. Kontakt und weitere Informationen: Rechtsanwalt Friedrich Schöbitz, Böheimstraße 45, 70199 Stuttgart, Tel. 0711 / 601734-30, Fax 0711 / 601734-33, Mail: info@kanzlei-schoebitz.de.

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