Laut einer Studie des Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung vom September 2011 schätzen 86 Prozent der Arbeitnehmer das Risiko einer Berufsunfähigkeit falsch ein. Immerhin 20 bis 30 Prozent der Berufstätigen werden berufsunfähig, und in den seltensten Fällen ist ein Unfall die Ursache. Vielmehr spielen Erkrankungen des Bewegungsapparates, psychische Erkrankungen oder Herz-Kreislauf-Probleme die Hauptrollen beim Verlust der Berufsfähigkeit. Eine Unfallversicherung ist daher in den seltensten Fällen ein Schutz vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit.
Gesetzliche Versorgung und private Vorsorge
Die gesetzliche Versorgung im Falle einer Berufsunfähigkeit ist dabei kaum ausreichend, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente umfasst maximal 30 Prozent des vorigen Bruttolohns - dies jedoch auch nur dann, wenn Sie nicht wenigstens drei Stunden täglich arbeiten können. Dabei ist unerheblich, ob Sie noch in Ihrem Beruf tätig sein können - ist es Ihnen möglich, mehr als drei Stunden in irgendeinem Beruf zu arbeiten, erhalten Sie nicht einmal die 30 Prozent.
Private Vorsorge ist daher ähnlich wie bei der Rente oder Pflege der beste Weg, sich vor hohen finanziellen Einbußen zu schützen. Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sichert man sich für den Fall einer Berufsunfähigkeit ab. Kommt es dazu, zahlt die Versicherung einen von Ihnen festgelegten Betrag in Form einer Berufsunfähigkeitsrente.
Die Beiträge für die BU-Versicherung ergeben sich aus verschiedenen Faktoren. Allgemein gilt: je höher das Einstiegsalter, desto höher die Beiträge. Doch nicht nur deswegen lohnt es sich gerade für junge Berufstätige, sich um einen Versicherungsschutz zu bemühen. Im Laufe der Zeit können auch Vorerkrankungen entstehen. Da eine Gesundheitsprüfung von den meisten Versicherern verlangt wird, ist es auch hier ratsam, eine Berufsunfähigkeitsversicherung schon dann abzuschließen, wenn noch keine Vorerkrankungen vorliegen. Denn diese führen häufig zu einem teils erheblichen Risikozuschlag und können sogar eine Ablehnung vonseiten des Versicherers nach sich ziehen.