Ab 200 Euro amtliche Zuwendungsbestätigung
Auch beim Spendennachweis sind einige Punkte zu beachten. Spenden in Sammeldosen oder "Klingelbeutel" werden von den Finanzbeamten grundsätzlich nicht berücksichtigt, da der Nachweis fehlt. Bei Spenden bis zu einer Summe von 200 Euro genügt dem Finanzamt ein einfacher Zahlungsnachweis per Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug, der mit der Steuererklärung einzureichen ist. WWS-Steuerberater Göbel: "Bei aktuellen Katastrophenfällen gilt der einfache Zahlungsnachweis auch in unbegrenzter Höhe, allerdings zeitlich begrenzt. Die Modalitäten werden vom Bundesfinanzministerium festgelegt und online veröffentlicht." Für Spenden über 200 Euro verlangt das Finanzamt eine Zuwendungsbetätigung nach amtlichem Muster, die vom Spendenempfänger ausgestellt wird. Beim Spenden ist die Postadresse unbedingt anzugeben, damit die Zuwendungsbestätigung richtig zugestellt werden kann.
Quelle: WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH, www.wws-gruppe.de