Girokonto war bereits gekündigt

Bank ist nur Zahlstelle – Finanzamt geht leer aus

15.04.2010

Bank ist nicht Leistungsempfängerin

Da sie nicht selbst die Empfängerin der Leistung des Finanzamtes sei, könne dieses von ihr auch keine Rückzahlung des überwiesenen Betrags verlangen.

Passau empfiehlt, dies zu beachten und ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband (www.duv-verband.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Jörg Passau, Steuerberater und Vizepräsident sowie geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV, c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Kiel, Tel.: 0431 9743010, E-Mail: info@duv-verband.de, Internet: www.pani-c.de, www.duv-verband.de

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