Maklerklausel verursacht oft Mehrkosten

Augen auf beim Immobilienkauf



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Keine Freifahrtscheine ausstellen

Außerdem raten die Arag-Experten von dieser Formulierung ab: "Der Käufer verzichtet auf eventuelle Schadenersatzansprüche aus der Prospekthaftung und versichert, dass der Kaufvertrag in keinem Punkt von den Angaben abweicht, die der Makler vor Vertragsschluss gegenüber dem Käufer gemacht hat. Zusagen irgendwelcher Art hat der Makler nicht gemacht." Wer seine Unterschrift unter so einen Vertrag setzt, erteilt dem Makler einen Freifahrtschein. Der Käufer hat dann keine Chance mehr, Schadenersatz zu verlangen, sollte sich später herausstellen, dass der Makler nicht ordentlich beraten hat.

Maklerklausel ist meist unnötig

Völlig unnötig ist die Maklerklausel meist ohnehin. Wenn der Makler bereits in der Verkaufsanzeige darauf hingewiesen hat, dass er vom Käufer eine Provision in bestimmter Höhe verlangt, kommt es rechtlich nicht mehr darauf an, ob dies im Kaufvertrag noch einmal erwähnt wird.

Quelle: www.arag.de

Zur Startseite