Das "vergessene Geld"

Alte Sparbücher – drängen Sie auf Auszahlung

06.09.2010

Banken reagieren meist mit Ausflüchten oder unwahren Behauptungen

Sollte betroffenen Besitzern von Altsparbüchern bei Vorlage des Sparbuchs seitens des Kreditinstituts die Auszahlung verweigert werden, sollten diese sich keinesfalls mit Ausflüchten oder nicht unterlegten Behauptungen der Bank über die Auflösung oder frühere Auszahlung des Sparguthabens abspeisen lassen sondern sich zumindest zunächst bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Hierfür steht die Kanzlei Hünlein auch bundesweit zur Verfügung, zumal dort bislang sämtliche von dort vertretenen "Altsparbuch-Fälle" erfolgreich abgeschlossen werden konnten.

Hünlein verweist u.a. auch auf die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht in der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de). (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Klaus Hünlein, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Eschenheimer Anlage 1, 60316 Frankfurt, Tel.: 069 48007890, E-Mail:rae@huenlein.de, Internet: www.huenlein.de

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