Nichtanwendungserlasse in der Kritik

"Abteilung Propaganda und Agitation" macht weiter wie bisher

03.09.2009

- "Es gibt nur einen verschwindend geringen Anteil von Nichtanwendungserlassen, nämlich ca. 1,6 Prozent."

Auch dieses Argument kann kaum überzeugen, denn ein Willkürakt wird nicht dadurch besser, dass er nur selten ausgeführt wird. Vom Anfang 1998 bis Ende 2008 hat der BFH 3.711 zur amtlichen Veröffentlichung bestimmte Entscheidungen getroffen. In jedem 57. Fall haben die Finanzbehörden einen Nichtanwendungserlass herausgegeben. Das macht immerhin mehr als 60 Nichtanwendungserlasse in diesem Zeitraum.

- "Entgegen oft geäußerter Kritik kann ein Nichtanwendungserlass auch zugunsten der Steuerpflichtigen wirken."

In diesem Punkt hat das Ministerium sogar recht. Dass dieses Argument eher vorsichtig formuliert ist, hat aber seinen Grund: Die Nichtanwendungserlasse zugunsten der Steuerzahler sind deutlich in der Minderheit - allenfalls jeder zehnte Erlass wirkt so. Nicht umsonst ist das Beispiel, das das Ministerium aufführt bereits sechs Jahre alt. Außerdem stellt sich in diesen Fällen die Frage, warum die Finanzverwaltung überhaupt erst für ein letztinstanzliches Urteil gestritten hat, wenn sie doch eigentlich eine steuerzahlerfreundlichere Auffassung haben will.

- "Gelegentlich ist ein Nichtanwendungserlass unumgänglich, weil sich der BFH selbst widerspricht."

Das Ministerium meint: Ein Nichtanwendungserlass ist geboten, wenn verschiedene Senate des BFH unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten und keine Anrufung des großen Senats erfolgt. Dass man sich im Ministerium dann allerdings in der Regel dasjenige Urteil aussucht, das für den Fiskus günstiger ist, erwähnt die Stellungnahme jedoch nicht. Außerdem ist unklar, inwieweit das Ministerium auch eine Änderung der Rechtsprechung des BFH unter diesem Punkt subsumiert - denn auch darauf reagiert man gerne mal mit einem Nichtanwendungserlass, wenn sich eine Gesetzesänderung nicht schnell genug realisieren lässt.

Fazit

Mit dieser Verteidigungsschrift wird das Ministerium kaum einen Steuerexperten außerhalb der Finanzverwaltung von der Praxis der Nichtanwendungserlasse überzeugen können. Und auch normale Steuerzahler tun gut daran, den hehren Motiven, die sich das Ministerium zuschreibt, zumindest misstrauisch zu begegnen. Bleibt es bei der Praxis, so bleibt auch die Ungleichbehandlung der Steuerzahler bestehen zwischen denjenigen, die sich den Mühen eines finanzgerichtlichen Verfahrens unterziehen, und denjenigen, die angesichts der Weigerung des Finanzamts resignieren. Tatsächlich gibt es neben der Finanzverwaltung aktuell keinen anderen Zweig der Exekutive, der von Zeit zu Zeit so offenkundig höchstrichterliche Urteile ignoriert. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Regensburg, Tel.: 0941 58613-0, E-Mail: mwinkler@shc.de, Internet: www.shc.de

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