Gute Zeiten, schlechte Zeiten

10 Gründe für einen Ehevertrag

19.10.2011

Trennung ohne Scheidung

8. Trennung ohne Scheidung: Lebt ein Ehepaar schon länger getrennt, will sich aber nicht scheiden lassen, kann ebenfalls ein Ehevertrag zur Regelung der gemeinsamen Dinge sinnvoll sein.

9. Trennung nach kurzer Ehe: Trennt sich ein Ehepaar nach nur zwei Ehejahren, können die Trennungsfolgen in einem Ehevertrag geregelt werden.

10. Keine gerichtliche Auseinandersetzung: Wollen Ehepartner die Trennungs- und Scheidungsfolgen einvernehmlich und ohne gerichtliche Hilfe regeln, empfiehlt sich ein Ehevertrag.

Anwalt-Suchservice-Tipp: Wer einen Ehevertrag abschließen möchte, sollte sich vorher von einem Rechtsanwalt beraten lassen, damit die Vereinbarungen im Scheidungsfall auch tatsächlich gerichtlich standhalten.

Quelle: Redaktion Anwalt-Suchservice, www.anwalt-suchservice.de

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