Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hält den Handel mit gebrauchter Software für grundsätzlich rechtmäßig. Nur wenn Software online in Verkehr gebracht werde, gebe es rechtliche Bedenken. "In allen anderen Fällen kann gebrauchte Software gehandelt werden", betonte die Ministerin in einem Schreiben an den ehemaligen Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher. Genscher hatte in seiner Eigenschaft als Seniorpartner der Kanzlei BMT die Ministerin im Frühjahr 2009 auf das Thema angesprochen und eine entsprechende schriftliche Antwort erhalten.
Die Bundesjustizministerin schreibt weiter: "Die Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter Software ist nur problematisch, wenn die Software online, das heißt ohne physischen Datenträger wie Diskette oder CD-Rom vertrieben wurde." Das heißt für den Gebraucht-Software-Händler usedSoft im Umkehrschluss, dass Standard-Software, die mit Datenträger in Verkehr gebracht wurde, weiterverkauft werden darf. Dies gilt sowohl für Einzelplatz- als auch für Volumenlizenzen.
In diesem Zusammenhang ist laut usedSoft auch das Urteil des OLG Düsseldorf vom 29. Juni 2009 zu bewerten, das sich ausschließlich auf OEM-Lizenzen eines Spezial-Anbieters bezog, die ohne Datenträger in Verkehr gebracht werden. Die meisten großen Software-Hersteller wie etwa Microsoft liefern aber stets einen Datenträger mit.