Mit Original-Datenträger
Laut Zypries ist Gebrauchtsoftware-Handel zulässig
Datum:07.07.2009
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hält den Handel mit gebrauchter Software für
grundsätzlich rechtmäßig. Nur wenn Software online in Verkehr gebracht werde, gebe
es rechtliche Bedenken. "In allen anderen Fällen kann gebrauchte Software gehandelt
werden", betonte die Ministerin in einem Schreiben an den ehemaligen Bundesaußenminister
Hans-Dietrich Genscher. Genscher hatte in seiner Eigenschaft als Seniorpartner der
Kanzlei BMT die Ministerin im Frühjahr 2009 auf das Thema angesprochen und eine entsprechende
schriftliche Antwort erhalten.
Die Bundesjustizministerin schreibt weiter: "Die Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter
Software ist nur problematisch, wenn die Software online, das heißt ohne physischen
Datenträger wie Diskette oder CD-Rom vertrieben wurde." Das heißt für den Gebraucht-Software-Händler
usedSoft im Umkehrschluss, dass Standard-Software, die mit Datenträger in Verkehr
gebracht wurde, weiterverkauft werden darf. Dies gilt sowohl für Einzelplatz- als
auch für Volumenlizenzen.
In diesem Zusammenhang ist laut usedSoft auch das Urteil des OLG Düsseldorf vom 29.
Juni 2009 zu bewerten, das sich ausschließlich auf OEM-Lizenzen eines Spezial-Anbieters
bezog, die ohne Datenträger in Verkehr gebracht werden. Die meisten großen Software-Hersteller
wie etwa Microsoft liefern aber stets einen Datenträger mit.
Für rechtlich nicht diskussionswürdig hält es die Ministerin dabei, ob der Weiterverkauf
mit oder ohne Datenträger erfolgt. Abschließend stellt Ministerin Zypries fest: "Für
Software, die auf Datenträger verkauft wurde, wie einer CD-Rom, gibt es in Deutschland
bereits einen funktionierenden Markt."
"Die Aussagen der Ministerin schaffen weitere Klarheit und entziehen der Verunsicherungskampagne
der großen Software-Hersteller den Boden", sagte usedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider
nach Veröffentlichung des Briefes. "Insbesondere wird damit die Behauptung von Microsoft
widerlegt, das Münchner Oracle-Urteil gelte auch für Microsoft-Software. Diese wird
im Gegensatz zu Oracle-Software gerade nicht online vertrieben."
Ministerin Zypries gestand den Software-Herstellern zwar ein begründetes Interesse
zu, die Verbreitung von Raubkopien zu verhindern. Dies beschränkte sie aber ausdrücklich
auf online übertragene Software. Eine abschließende Klärung, ob der Handel mit online
übertragener Gebraucht-Software rechtens ist, wird erst die BGH-Entscheidung in Sachen
Oracle bringen. Dieses Urteil ist aber wohl erst in zwei bis drei Jahren zu erwarten.
Auch bis zu einer Klärung durch den Gesetzgeber zum Online-Software-Handel wird wohl
noch einige Zeit vergehen. "Um so erfreulicher ist es für unsere Kunden, dass die
Rechtmäßigkeit des Handels mit gebrauchten Volumenlizenzen nun auch von der Bundesjustizministerin
bestätigt wurde", betonte Schneider. (rw)
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hält den Handel mit gebrauchter Software für
grundsätzlich rechtmäßig.
Foto: Brigitte Zypries
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hält den Handel mit gebrauchter Software1 für grundsätzlich rechtmäßig. Nur wenn Software online in Verkehr gebracht werde, gebe es rechtliche Bedenken. "In allen anderen Fällen kann gebrauchte Software gehandelt werden2", betonte die Ministerin in einem Schreiben an den ehemaligen Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher. Genscher hatte in seiner Eigenschaft als Seniorpartner der Kanzlei BMT die Ministerin im Frühjahr 2009 auf das Thema angesprochen und eine entsprechende schriftliche Antwort erhalten.
Die Bundesjustizministerin schreibt weiter: "Die Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter Software3 ist nur problematisch, wenn die Software online, das heißt ohne physischen Datenträger wie Diskette oder CD-Rom vertrieben wurde." Das heißt für den Gebraucht-Software-Händler usedSoft im Umkehrschluss, dass Standard-Software, die mit Datenträger in Verkehr gebracht wurde, weiterverkauft werden darf. Dies gilt sowohl für Einzelplatz- als auch für Volumenlizenzen.
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In diesem Zusammenhang ist laut usedSoft auch das Urteil des OLG Düsseldorf vom 29. Juni 2009 zu bewerten, das sich ausschließlich auf OEM-Lizenzen eines Spezial-Anbieters bezog, die ohne Datenträger in Verkehr gebracht4 werden. Die meisten großen Software-Hersteller wie etwa Microsoft liefern aber stets einen Datenträger mit.
"Mit Datenträger kein Problem"
Originalauaszug aus dem Brief von Bundesjustizministerin Zyprie an ex-Außenminister
Genscher
Foto: Ronald Wiltscheck
Für rechtlich nicht diskussionswürdig hält es die Ministerin dabei, ob der Weiterverkauf mit oder ohne Datenträger erfolgt. Abschließend stellt Ministerin Zypries fest: "Für Software, die auf Datenträger verkauft wurde, wie einer CD-Rom, gibt es in Deutschland bereits einen funktionierenden Markt."
"Die Aussagen der Ministerin schaffen weitere Klarheit und entziehen der Verunsicherungskampagne der großen Software-Hersteller den Boden", sagte usedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider nach Veröffentlichung des Briefes. "Insbesondere wird damit die Behauptung von Microsoft widerlegt, das Münchner Oracle-Urteil gelte auch für Microsoft-Software. Diese wird im Gegensatz zu Oracle-Software gerade nicht online vertrieben."
Ministerin Zypries gestand den Software-Herstellern5 zwar ein begründetes Interesse zu, die Verbreitung von Raubkopien zu verhindern. Dies beschränkte sie aber ausdrücklich auf online übertragene Software. Eine abschließende Klärung, ob der Handel mit online übertragener Gebraucht-Software rechtens ist, wird erst die BGH-Entscheidung in Sachen Oracle bringen. Dieses Urteil ist aber wohl erst in zwei bis drei Jahren zu erwarten.
Auch bis zu einer Klärung durch den Gesetzgeber zum Online-Software-Handel wird wohl
noch einige Zeit vergehen. "Um so erfreulicher ist es für unsere Kunden, dass die
Rechtmäßigkeit des Handels mit gebrauchten Volumenlizenzen nun auch von der Bundesjustizministerin
bestätigt wurde", betonte Schneider. (rw)
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