Gesetz mit neuem Namen

Das ändert sich im Steuerrecht



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Nach mehreren Anläufen ist das Jahressteuergesetz 2013 mit zahlreichen Änderungen im Steuerrecht als Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten. Die Steuerexperten von WW-KN Regensburg stellen die Details vor.
Für den geldwerten Vorteil aus der kostenlosen Übereignung von PCs an Arbeitnehmer gilt eine pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent.
Für den geldwerten Vorteil aus der kostenlosen Übereignung von PCs an Arbeitnehmer gilt eine pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent.
Foto: fovito - Fotolia.com

Wenn je die Floskel von der "schweren Geburt" auf ein Gesetz zugetroffen hat, dann ohne Zweifel auf das Jahressteuergesetz 2013, das nun unter neuem Namen als Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz das Licht der Welt erblickt hat. Genau genommen ist das nicht ganz korrekt, denn eine Reihe von Regelungen ist erst später in das Gesetz aufgenommen worden, und andere Änderungen – wie beispielsweise die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen – sind nun doch nicht mehr im Gesetz enthalten.

Nachdem Bundestag und Bundesrat das Gesetz noch kurz vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet haben, ist es inzwischen auch in Kraft getreten. Vor allem bei der Einkommensteuer gibt es viele Änderungen, die rückwirkend für das gesamte Jahr 2013 gelten. Hier ist ein Überblick über die wichtigen Änderungen, wobei den Änderungen im Umsatzsteuerrecht und den Änderungen, die vor allem Privatleute, Familien und Arbeitnehmer betreffen, separate Beiträge gewidmet sind.

- Elektro-Dienstwagen:

Der höhere Preis von Elektroautos liegt vor allem an den teuren Batterien. Die sollen deshalb vom Listenpreis des Elektroautos abgezogen werden und erhöhen damit weder bei der 1 %-Regelung noch bei der Führung eines Fahrtenbuchs den zu versteuernden Betrag. Gelten soll der Steuervorteil für alle Elektroautos im Sinne des Kfz-Steuergesetzes, die bereits im Betriebsvermögen sind oder bis zum 31. Dezember 2022 angeschafft werden.

PCs für die Mitarbeiter

- Pauschalsteuer auf Datenverarbeitungsgeräte:

Für den geldwerten Vorteil aus der kostenlosen oder verbilligten Übereignung von PCs an Arbeitnehmer gilt eine pauschale Lohnsteuer von 25 %. Ab diesem Jahr gilt diese Regelung für alle Datenverarbeitungsgeräte, also auch für Smartphones, Tablets etc.

- Lohnsteuer-Nachschau:

Die Finanzämter haben ab sofort auch außerhalb von Kontrollen der Zollbehörden das Recht, eine Lohnsteuer-Nachschau durchzuführen. Im Gegensatz zur Lohnsteuer-Außenprüfung, die es auch weiterhin geben wird, kann die Lohnsteuer-Nachschau ohne vorherige Ankündigung erfolgen. Arbeitgeber müssen aber vorerst nicht eine neue Welle von Kontrollen fürchten, denn in erster Linie soll die Änderung eine sichere Rechtsgrundlage für die Beteiligung von Lohnsteuer-Außenprüfern an den Einsätzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung schaffen.

- Fremdvergleichsgrundsatz:

Im Außensteuergesetz wird der Fremdvergleichsgrundsatz nach dem OECD-Musterabkommen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2012 beginnen, auf internationale Betriebsstättenfälle ausgeweitet. Außerdem werden ab 2013 auch grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen von Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften von der Vorschrift erfasst.

- Investitionsabzugsbetrag:

Wenn die geplante Investition, für die ein Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen wurde, doch nicht erfolgt, war bisher nicht klar, nach welcher Vorschrift sich die Zinsberechnung für die nachträglich fällige Steuer richtet. Ab 2013 ist nun explizit geregelt, dass die Aufgabe der Investitionsabsicht kein rückwirkendes Ereignis ist. Damit beginnt die Verzinsung bereits 15 Monate nach Ablauf des ursprünglichen Abzugsjahres und nicht erst 15 Monate nach Ende des Jahres, in dem der Investitionsplan aufgegeben wurde.

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