Tipps zur Sicherung der Liquidität

Inkasso – nicht auf den letzten Drücker warten

16.07.2013
Die frühzeitige Beratung durch ein Inkassounternehmen kann helfen, das Forderungsausfallrisiko zu verringern und die Buchhaltung sowie das Forderungsmanagement zu optimieren.
"Um der herrschenden Zahlungsmoral oder besser -unmoral beizukommen, gibt es weder Allheilmittel noch Garantien."
"Um der herrschenden Zahlungsmoral oder besser -unmoral beizukommen, gibt es weder Allheilmittel noch Garantien."
Foto: Gerd Altmann / pixelio.de

Forderungseinzug bereitet Mühe. Schon der Begriff macht deutlich: Einzug – etwas zu ziehen bedeutet Arbeit. Und diese scheint sich auch zu häufen. Das Gefühl jedenfalls haben immer mehr Unternehmer, wenn es darum geht, an ihr Geld zu kommen. "Um der herrschenden Zahlungsmoral oder besser -unmoral beizukommen, gibt es leider weder Allheilmittel noch Garantien", so der Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, Bernd Drumann. "Die nachfolgenden Tipps können aber erheblich dabei helfen, dass der Forderungseinzug nicht zur Schwerstarbeit werden oder gar erfolglos bleiben muss. Die ‚Basis aller Dinge‘ und zwingend erforderlich ist dabei eine aktuelle Buchhaltung."

1. Alle Schritte schriftlich festhalten
Alten Zeiten, wo ein Handschlag noch galt, hinterherzutrauern ist heute leider müßig. Von der Erstellung des Angebots über die Bestellung/Auftragserteilung sowie deren Bestätigung! bis hin zur Rechnung und Mahnungen sollte alles schriftlich festgehalten werden.

2. Eigene Geschäftsbedingungen mit einbeziehen
Eigene Geschäftsbedingungen sind ein MUSS für jeden Unternehmer. Diese sollten unbedingt Regelungen über den normalen und verlängerten Eigentumsvorbehalt enthalten (Formulierungen, die bei späterer Kundeninsolvenz bares Geld wert sein können). Sowohl im Angebot als auch in der Auftragsbestätigung sollte der Hinweis nicht fehlen, dass die Leistung oder Lieferung auf Basis "beigefügter" Geschäftsbedingungen erbracht wird.

3. Sofortige Rechnungsstellung
Sobald die Lieferung oder Leistung erbracht wurde, sollte man dem Kunden die Rechnung mit konkretem Zahlungsziel, also einem genauen Datum wie "zahlbar bis zum 13.02.2013" stellen. Das vermeidet Missverständnisse und lässt keinen Raum für Interpretationen über vielleicht "branchenübliche Zahlungsziele".

4. Vorabversand der Rechnung per Fax oder E-Mail
Bevor die Rechnung per Post an den Kunden geschickt wird, sendet man sie ihm am sichersten auch auf elektronischem Wege zu. (Auch hier gilt wieder die schriftliche Dokumentation des Schrittes: also das Faxprotokoll oder Screenshot nach Überprüfung des Versandstatus ausdrucken und aufbewahren.) Sollte der Kunde nämlich ggf. behaupten, er habe keine Rechnung bekommen, ist man als Unternehmer in der Beweispflicht, dies mit Fakten zu widerlegen. Auch eine Rechnungszustellung per Einschreiben kann u. U. sinnvoll sein. Für Problemkandidaten wäre sogar das Eintüten unter oder durch potentielle Zeugen zu empfehlen.

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