Smartphones sollten keineswegs für Online-Überweisungen genutzt werden. Dies gilt zumindest, sofern sich TAN-Nummern auf dem Gerät befinden und von diesem Online Überweisungen ausgeführt werden. Um diese Sicherheitsproblematik wissen nach Auskunft der Verbraucherzentrale Sachsen auch die Banken und Sparkassen. Deshalb haben sie sich häufig in ihren Geschäftsbedingungen für diese Art des Online-Banking abgesichert.
Oft wird Kunden untersagt, das Gerät, mit dem die TAN empfangen werden, auch für das Online-Banking zu nutzen. Und an späterer Stelle in den AGB ist oft weiter zu lesen, dass der Kontoinhaber den durch grobe Verletzung seiner Sorgfaltspflichten entstandenen Schaden in vollem Umfang zu tragen hat. Dabei wird laut Arag-Experten ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es grob fahrlässig ist, wenn das Gerät mit dem die SMS-TAN empfangen werden, auch für das Online-Banking eingesetzt wird.
Quelle: www.arag.de unter Hinweis auf die Verbraucherzentrale Sachsen