Von Wolfgang Leierseder
Bekanntlich vertreibt Telekom-Tochter T-Mobile Apples "iPhone" exklusiv und mit strengen Auflagen. Das liest sich bei dem Provider in typischem Juristendeutsch so: "Die Nutzung von VoIP, Instant Messaging und IPVPN ist nicht Gegenstand des Vertrages. (…) Voraussetzung für die WLAN/EDGE/UMTS Flatrate ist die Beibehaltung der von T-Mobile bzw. Apple vorgenommenen technischen Voreinstellungen der SIM-Karte und des iPhone. Eine Änderung der technischen Voreinstellungen des iPhone - insbesondere des Access Point Name (APN) - ist unzulässig." (Auszug aus dem Tarifvertrag)
Infolgedessen behält sich der Anbieter vor, Verstöße dagegen, welcher Art auch immer, zu ahnden. Und wenig überraschend wurde er im Fall VoiP bereits fündig.
Gegenstand der Abmahnung ist die VoIP-Software des VoIP-Provider Indigo Networks. Dieser bietet seit Anfang Juni den SIP-Dienst Sipgate an, auch für das "iPhone". Allerdings nicht für das neue 3G iPhone, sondern für das alte - das die Telekom seit Mai nicht mehr anbietet. Das alte iPhone ist seit November vorigen Jahres im Handel und wurde auch von der Telekom ohne Mobilfunk-Vertrag verkauft.
Das Programm von Indigo steht derzeit in einer Beta-Version zur Verfügung; trotzdem kann man damit in WLANs mit anderen SIP-Teilnehmern telefonieren.
Nun findet T-Mobile in seiner Abmahnung diverse Haare in dem Sipgate-Angebot. Erstens, dass das Programm in einer Beta-Version vorliegt, weshalb Provider Indigo Networks weder Gewährleistung noch Haftung dafür übernimmt. Auf der Indigo-Seite steht: "Der sipgate iPhone-Client kommt frisch aus unserem VoIP-Labor. Beta bedeutet, dass sich die angebotene Software noch im Entwicklungsstadium befindet und wir keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit übernehmen. Das bedeutet auch, dass der sipgate iPhone-Client eventuell nicht mit jeder Firmware des iPhones kompatibel ist und u.U. nicht einwandfrei funktioniert. Für die Verwendung übernehmen wir daher keinerlei Haftung."