Markenrecht und Wettbewerbsrecht werden zum Problem

Abmahnfalle Amazon-Verkauf

14.11.2008
Viele Händler verkaufen erfolgreich über das Portal Amazon. Bisher stand Amazon noch nicht im Fokus von Abmahnungen. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Johannes Richard wird sich dies jedoch ändern.

Ein Grundproblem beim Verkauf bei Amazon ist, dass, anders als bei eBay, eine einwandfreie rechtliche und abmahnsichere Gestaltung, untertrieben ausgedrückt, etwas schwierig ist. Neben der Frage, ob bei Amazon eine Widerrufsfrist von 2 Wochen oder 1 Monat gilt, gibt es auch sonst Probleme, fernabsatzrechtliche Pflichtinformationen darzustellen. Auch die Darstellung der Versandkosten ist nicht ganz ohne Tücken.

Amazon selbst ist offenbar weder willens noch in der Lage, den deutschsprachigen Amazon-Auftritt den rechtlichen Gegebenheiten in Deutschland anzupassen. Wer einmal selbst bei Amazon gekauft hat, kann über die dortige Widerrufsbelehrung nur den Kopf schütteln.

Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sollte man daher mit der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, dies gilt im Übrigen grundsätzlich, äußerst vorsichtig sein, da nicht gewährleistet ist, dass es überhaupt technische Möglichkeiten gibt, bei Amazon entsprechende Verstöße zukünftig zu vermeiden.

Abmahnfalle Produktinformation

Bei Amazon gibt es die Möglichkeit, Artikelbeschreibungen von anderen Anbietern zu übernehmen. Dies stellt wohl eine der zentralen Prinzipien von Amazon dar. So heißt es in den "Teilnahmebedingungen Amazon Service Europa S.a.r.l. in der Fassung vom 15.04.2008", dass Verkäufer bei Amazon Nutzungsrechte an Artikelbeschreibungen übertragen. Es heißt insofern unter XIII:

"XIII. Urheberrecht, Lizenz, Nutzungsrechte: Die Teilnehmer übertragen Amazon ein vergütungsfreies, zeitlich unbefristetes, umfassendes Nutzungsrecht, insbesondere zur Vervielfältigung, Verbreitung, Überarbeitung an allen Werken oder Werkteilen sowie Datenbanken oder jedem anderen Katalog oder jeder anderen Produktinformation, die Teilnehmer im Rahmen des Online-Angebotes von Amazon an Amazon übermitteln (mit Ausnahme jedes Firmenzeichens, jede Schutzmarke oder anderen ähnlichen Brandings), einschließlich des Rechts, diese Inhalte in Printmedien, online, auf CD-ROM etc. zu publizieren, auch zu Werbezwecken."

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