BGH-Urteil rechtskräftig

Preise in Suchmaschinen müssen immer aktuell sein

15.03.2010
Schwerer Schlag für Online-Händler: Wer einen Preis für ein Produkt im Shop erhöhen will, darf dies erst tun, wenn die Änderung auch in der Preissuchmaschine angezeigt wird,
Von Preissuchmaschinen erwarte der Verbraucher eine "höchstmögliche Aktualität", so das BGH-Urteil.
Von Preissuchmaschinen erwarte der Verbraucher eine "höchstmögliche Aktualität", so das BGH-Urteil.

Ein aktuelles Urteil des BGH (Bundesgerichtshof, Az. I ZR 123/08) versetzt Online-Händlern einen schweren Schlag: Wer einen Preis für ein Produkt in seinem Shop erhöhen will, darf dies erst tun, wenn die Änderung auch in der Preissuchmaschine angezeigt wird. Dies sei dem Händler zuzumuten, denn der Verbraucher erwarte eine "höchstmögliche Aktualität", so die Urteilsbegründung.

In dem zu verhandelnden Fall hatte ein Shopbetreiber den Preis für eine Espressomaschine von 550 auf 587 Euro erhöht. In einer Preissuchmaschine (idealo.de), in welcher der Händler gelistet war, blieb der Preis jedoch noch 20 Stunden auf dem alten, niedrigeren Niveau stehen. Der beklagte Händler hatte die Preisänderung sogar an die Preissuchmaschine gemeldet, diese den aktuellen Preis aber erst zeitlich verzögert angezeigt. So kam es, dass der Händler mit dem alten Preis noch drei Stunden, nachdem Kunden nicht mehr zu diesem Preis kaufen konnten, das vermeintlich beste von 45 Angeboten hatte.

Eine Irreführung potenzieller Kunden sei dieses Vorgehen, so das BGH, da die Spitzenplatzierung einen "besonderen Wettbewerbsvorteil" ermögliche. Nach Ansicht der Richter dürfen Shop-Betreiber daher den Preis im eigenen System erst dann erhöhen, wenn die Suchmaschinen, bei denen sie werben, die Änderungen auch übernommen haben. Auch die Formulierung "Alle Angaben ohne Gewähr" habe für den BGH keine rechtliche Relevanz: Dem Händler sei es zuzumuten, mit der Umstellung so lange zu warten, bis der neue Preis in der Suchmaschine erscheine.

In einer ersten Verhandlung im Jahr 2006 hatte das LG Berlin die Klage eines Konkurrenten des Espressomaschinen-Händlers abgewiesen. Das Kammergericht war in zweiter Instanz jedoch dem Kläger gefolgt. Nach der nun erfolgten Bestätigung durch das BGH ist keine Revision mehr möglich: Das Urteil ist rechtskräftig.

Dieses Urteil dürfte für viel Diskussionen unter den Resellern sorgen.
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