Expertise weckt Zweifel an Gleichbehandlung bei Elektroschrottabholungen

15.10.2007
ElektroG & EAR: Expertise sieht Gleichbehandlung bei Abholungen von Elektroschrott als nicht gegeben an.

Eine durch die Hochschule Pforzheim unlängst herausgegebene Expertise im Auftrag des VERE e.V. (Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten) weckt Zweifel an einer gleichberechtigten Heranziehung bei den Elektroschrottabholungen nach dem Elektrogesetz.

Hersteller von Elektrogeräten sind in Deutschland verpflichtet den bei den Kommunen abgegebenen Elektroschrott abzuholen und der Wiederverwertung zuzuführen. Die Reihenfolge dieser Abholungen wird mittels eines komplizierten mathematischen Verfahrens vom EAR (Elektro-Altgeräte-Register in Fürth) bestimmt. Der jeweils betroffene Hersteller erhält dann vom EAR eine so genannte Abholanordnung und wird damit verpflichtet einen besagten vollen Container mit Elektroschrott durch einen neuen leeren Container zu ersetzen.

Der VERE e.V., welcher ca. 25 Prozent der deutschen Hersteller im b-to-c Bereich vertritt und deren Pflichten nach dem Elektrogesetz durch die Firma take-e-way GmbH in Hamburg erfüllt, hat Unregelmäßigkeiten bei der Entsorgungshäufigkeit insbesondere bei kleineren Herstellern entdeckt und zur Überprüfung daher eine Expertise in Auftrag gegeben.

Diese Expertise kommt zu dem Ergebnis, dass das EAR entweder die Errechnung der Abholkoordination falsch veröffentlicht hat, oder -sollte dies nicht zutreffend sein- eine gleichmäßige Verteilung der Abholungen in Deutschland nicht gegeben ist.

Kontakt zum Autor und weitere Informationen: Rechtsanwalt Mark Schomaker. Kanzleianschrift: Ravensberger Str. 5-7, 33824 Werther, Tel.: 05203 - 91 69 59, Fax: 05203 - 91 69 60. Email: RA.Schomaker@recht-und-vertrag.de. Webseite: www.recht-und-vertrag.de (mf)

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