Grundsatzurteil zur Arbeitszeiterfassung: Die Stechuhr kann in Deutschland zurückkehren

Laut Bundesarbeitsgericht (BAG) besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Sie muss jedoch nicht über die althergebrachte Stechuhr erfolgen, es gibt inzwischen modernere und flexiblere Möglichkeiten.

Laut Bundesarbeitsgericht (BAG) besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Sie muss jedoch nicht über die althergebrachte Stechuhr erfolgen, es gibt inzwischen modernere und flexiblere Möglichkeiten.

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