Bafög, Arbeitsverträge, Ferienende: Das bringt der August

Ab dem 1. August 2022 müssen neu erstellte Arbeitsverträge mehr Informationen als bishler enthalten, etwa zur Höchstdauer der Probezeit, über Pflichtfortbildungen und Details zur Mehrfachbeschäftigung.

Ab dem 1. August 2022 müssen neu erstellte Arbeitsverträge mehr Informationen als bishler enthalten, etwa zur Höchstdauer der Probezeit, über Pflichtfortbildungen und Details zur Mehrfachbeschäftigung.

Foto: alf255255255 - shutterstock.com

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