Google muss Anträge prüfen: Löschen von Links aus Ergebnislisten

Generalanwalt Pitruzzella ist der Auffassung, dass ein Antrag auf Auslistung von Suchergebnissen den Suchmaschinenbetreiber verpflichtet, die Ergebnisliste zu überprüfen.

Generalanwalt Pitruzzella ist der Auffassung, dass ein Antrag auf Auslistung von Suchergebnissen den Suchmaschinenbetreiber verpflichtet, die Ergebnisliste zu überprüfen.

Foto: DVKi - shutterstock.com

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