Setzt der Arbeitgeber bei Verdacht auf Spesen- und Abrechnungsbetrug eine Anwaltskanzlei ein, kann er die Kosten nur dem Arbeitnehmer aufbürden, wenn die Notwendigkeit dieses Einsatzes nachgewiesen werden kann, so das Bundearbeitsgericht.
Foto: Bundesarbeitsgericht
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