Nachdem die 1N Telecom GmbH nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentralen sich geweigert hat, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) Unterlassungsklage beim OLG Düsseldorf eingereicht.
Foto: Jo Panuwat D - shutterstock.com
Zurück zum Artikel: Nach zahlreichen Beschwerden: Verbraucherschützer klagen gegen 1N Telecom