Unterstützung des stationären Handels: AVM muss fast 16 Millionen Euro Strafe zahlen

Der Verkauf von AVM-Produkten im stationären Handel erfordert höheren Aufwand durch Infrastrukturkosten, Warenpräsentation, Beratungsleitungen. Trotzdem durfte der Fritzbox-Hersteller nach Auffassung des Bundeskartellamts die Ladengeschäfte bei den Einkaufskonditionen nicht bevorzugen.

Der Verkauf von AVM-Produkten im stationären Handel erfordert höheren Aufwand durch Infrastrukturkosten, Warenpräsentation, Beratungsleitungen. Trotzdem durfte der Fritzbox-Hersteller nach Auffassung des Bundeskartellamts die Ladengeschäfte bei den Einkaufskonditionen nicht bevorzugen.

Foto: Armin Weiler

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