Anfang 2022 war AVM ins Visier des Bundeskartellamts geraten. Seither ermittelte die Behörde gegen den Berliner Hersteller von Netzwerkprodukten wegen einer möglichen vertikalen Preisbindung. Der Fritzbox-Hersteller habe so Einfluss auf die Preisgestaltung bei Händlern genommen, lautete der Vorwurf der Behörde.
AVM wollte in einem sich stark verändernden Markt den stationären Handel unterstützen, damit dieser gegenüber dem wachsenden Onlinehandel wettbewerbsfähig bleibt. Kleinere Händler konnten Produkte zu günstigen Einkaufspreisen für ihren beratungsintensiven stationären Handel erwerben. Dem Online-Handel wurden diese Konditionen nicht gewährt.
Aus Sicht des Bundeskartellamts war das in dieser Form aber nicht zulässig. Nach Auffassung der Wettbewerbshüter sollte es dem Markt überlassen werden, welche Händler bestehen und welche nicht.
Verbraucher nicht benachteiligt
Um eine langjährige juristische Auseinandersetzung und weitere langwierige Ermittlungen zu vermeiden, haben sich das Bundeskartellamt und AVM nun auf eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung, ein sogenanntes "Settlement" verständigt. Dazu gehört aber auch ein Bußgeld in Höhe von 15,8 Millionen Euro.
Man habe die einvernehmliche Verfahrensbeendigung auch deshalb gewählt, um den anstehenden Generationswechsel von Belastungen der Vergangenheit freizuhalten, heißt es von AVM. Die Geschäftsführung bedauere, wenn das Vorgehen "zu Irritationen" geführt haben. Aus Sicht des AVM-Managements ist es aber entscheidend, dass Verbraucher nicht benachteiligt wurden. Die Produkte seien durchweg zu vorteilhaften Preisen im Handel verfügbar gewesen.
AVM weist auf die besondere Komplexität des Themas hin. Dies zweige sich auch daran, dass es zwischen Ermittlungsbeginn und Verfahrensbeendigung zu einer Überarbeitung der entsprechenden EU-Leitlinien kam. Die drastische Zunahme des Onlinegeschäfts wird demnach inzwischen berücksichtigt. Außerdem sei eine klare Trennung zwischen Preisen im Onlineverkauf und Preisen im beratungsorientierten stationären Handel nun ausdrücklich zulässig.
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