Recht auf Entgeltfortzahlung von der Inzidenz abhängig: Corona-Erkrankung nach Reise in ein Hochrisikogebiet

So lange die Inzidenzwerte im Urlaubsgebiet unter denen des Wohn- und Arbeitsortes beziehungsweise der Bundesrepublik Deutschland liegen, ist bei einer Corona-Infektion nicht von Selbstverschulden auszugehen, so das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.

So lange die Inzidenzwerte im Urlaubsgebiet unter denen des Wohn- und Arbeitsortes beziehungsweise der Bundesrepublik Deutschland liegen, ist bei einer Corona-Infektion nicht von Selbstverschulden auszugehen, so das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.

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