TTDSG - Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz: Der Arbeitgeber als TK-Anbieter

Wird die private Nutzung des Internets und der E-Mail-Kommunikation am Arbeitsplatz erlaubt oder geduldet, gelten für den Arbeitgeber verschärfte Anforderungen.

Wird die private Nutzung des Internets und der E-Mail-Kommunikation am Arbeitsplatz erlaubt oder geduldet, gelten für den Arbeitgeber verschärfte Anforderungen.

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