Urteil des OLG Köln zu Android-Smartphones: Händler muss nicht auf Sicherheitslücken und fehlende Updates hinweisen

Angesicht der Vielzahl der Modelle und Betriebssystem-Versionen hält das OLG Köln es für Händler für unzumutbar, Kunden jederzeit über die Sicherheitslücken aller Android-Smartphones zu informieren.

Angesicht der Vielzahl der Modelle und Betriebssystem-Versionen hält das OLG Köln es für Händler für unzumutbar, Kunden jederzeit über die Sicherheitslücken aller Android-Smartphones zu informieren.

Foto: Bodnar Taras - shutterstock.com

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