Facebook: Benutzerkonto ist vererbbar

Der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des Kontoberechtigten über.

Der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des Kontoberechtigten über.

Foto: Bloomicon - shutterstock.com

Zurück zum Artikel: Facebook: Benutzerkonto ist vererbbar