Befristete Arbeitsverhältnisse: Urteil zur Kettenbefristung

Am 6. Juni 2018 hat das Bundesverfassungsgericht ("BVerfG) entschieden, dass die Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne sachlichen Grund bei einer Vorbeschäftigung grundsätzlich nicht möglich ist.

Am 6. Juni 2018 hat das Bundesverfassungsgericht ("BVerfG) entschieden, dass die Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne sachlichen Grund bei einer Vorbeschäftigung grundsätzlich nicht möglich ist.

Foto: AFPics - shutterstock.com

Zurück zum Artikel: Befristete Arbeitsverhältnisse: Urteil zur Kettenbefristung