Die ersten Finanzämter starten: Unangemeldete Kassennachschau

Bei einer Kassennachschau darf der Finanzbeamte die Räume des Unternehmens unangekündigt betreten.

Bei einer Kassennachschau darf der Finanzbeamte die Räume des Unternehmens unangekündigt betreten.

Foto: Wael Khalill alfuzai - shutterstock.com

Zurück zum Artikel: Die ersten Finanzämter starten: Unangemeldete Kassennachschau